Organisation des Sprachheilunterrichts
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Die Richtlinien für die Durchführung beinhalten kurz gesagt folgende Punkte:
- Der Bezirksschulrat bestimmt
für den/die jeweiligen SprachheillehrerIn die zu betreuenden
Schulen und weist ihm/ ihr eine Sonderschule als Stammschule zu
- Der/die
SprachheillehrerIn erfasst die sprachgestörten Schüler auf einer
Schülerliste
- Ein
Informationsgespräch soll den Eltern angeboten werden
- Eine
Einverständniserklärung der Eltern ist für den Besuch des
Sprachheilunterrichts notwendig
- Pro
Unterrichtseinheit sind höchstens 4 Kinder einzuteilen
- Für
jedes Kind ist ein Förderplan zu erstellen
Die Förderung erfolgt in der Regel an
der jeweiligen Schule des Kindes während den regulären
Unterrichtszeit. Das Kind wird, falls nicht anders vereinbart, meist
ein Mal wöchentlich für ca. 25 Minuten aus dem
Regelunterricht herausgenommen und von dem/ der SprachheillehrerIn
gefördert.
Im Unterricht wird meist in Form von
Spielen am jeweiligen Störungsbild gearbeitet. Da nur
tagtägliches, konstantes Training zum Erfolg führen kann,
werden meist Übungen für zu Hause vorbereitet.
Damit der Elternkontakt intensiver
gepflegt werden kann, wird der Sprachheilunterricht fallweise auch am
Nachmittag angeboten, wo nicht der / die SprachheillehrerIn die
zugewiesenen Schulen anfährt, sondern interessierte Eltern zu
einer zentral gelegenen Schule (meist ein Sonderpädagogisches
Zentrum) fahren und für die Dauer der Therapie zur Verfügung
stehen.
Die Mitarbeit der Eltern ist sehr erwünscht und trägt zu einem nachhaltigen Erfolg bei.
Außerdem führen SprachheilpädagogInnen
Hörscreenings an allen ersten Klassen der Volksschule durch, damit
Kinder mit beeinträchtigtem Hörvermögen rasch
einer medizinischen Abklärung bzw. einer Förderung
zugeführt werden können.