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Die Richtlinien für die Durchführung beinhalten kurz gesagt folgende Punkte:

Die Förderung erfolgt in der Regel an der jeweiligen Schule des Kindes während den regulären Unterrichtszeit. Das Kind wird, falls nicht anders vereinbart, meist ein Mal wöchentlich  für ca. 25 Minuten aus dem Regelunterricht herausgenommen und von dem/ der SprachheillehrerIn gefördert.
Im Unterricht wird meist in Form von Spielen am jeweiligen Störungsbild gearbeitet. Da nur tagtägliches, konstantes Training zum Erfolg führen kann, werden meist Übungen für zu Hause vorbereitet.

Damit der Elternkontakt intensiver gepflegt werden kann, wird der Sprachheilunterricht fallweise auch am Nachmittag angeboten, wo nicht der / die SprachheillehrerIn die zugewiesenen Schulen anfährt, sondern interessierte Eltern zu einer zentral gelegenen Schule (meist ein Sonderpädagogisches Zentrum) fahren und für die Dauer der Therapie zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeit der Eltern ist sehr erwünscht und trägt zu einem nachhaltigen Erfolg bei.

Außerdem führen SprachheilpädagogInnen Hörscreenings an allen ersten Klassen der Volksschule durch, damit Kinder mit  beeinträchtigtem Hörvermögen rasch einer medizinischen Abklärung bzw. einer Förderung zugeführt werden können.